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Tarifverträge in der Zeitarbeit
Die Personaldienstleistung Zeitarbeit ist ein unverzichtbares Mittel der modernen Personalplanung. Als eigenständige Branche unterliegt die Zeitarbeit besonderen gesetzlichen, rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen. Durch die ¿Hartz¿-Reformen wurde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gleichbehandlungsgrundsatz ¿equal treatment¿ verbunden mit einer Tariföffnungsklausel eingeführt. Hierdurch entwickelte sich eine Verbändelandschaft mit insgesamt drei Flächentarifverträgen in der Zeitarbeit. Dies und die unterschiedlichen Regelungen, Löhne und Zuschläge, konkurrierende Gewerkschaften, ...

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